Transport
Die wichtigsten Transport-Vorschriften
Flaschen dürfen nur mit Schutzvorrichtung (Flaschenkappen oder Flaschen mit Kragen) transportiert werden.
Gasflaschen müssen gesichert sein (festgezurrt, in Rahmen, verkeilt, etc.). Dies gilt auch für Kleinflaschen, z.B. Camping-Gaz.
Angeschlossene Gasflaschen dürfen nur in speziellen, am Fahrzeug befestigten Haltern, Flaschenkästen, etc. befördert werden, oder müssen genügend festgezurrt sein (Baugewerbe!). Das Flaschenventil muss während dem Transport geschlossen sein.
Geschlossene Fahrzeuge (Kastenwagen) müssen ausreichend belüftet oder an der Hecktüre korrekt beschriftet sein.
Dokumente
Merkblatt ADR/SDR: Transport und Lagerung von Propan/Butan