Schweizerischer Fachverband Flüssiggas (FVF)

Transport

Die wichtigsten Transport-Vorschriften

Flaschen dürfen nur mit Schutzvorrichtung (Flaschenkappen oder Flaschen mit Kragen) transportiert werden.

Gasflaschen müssen gesichert sein (festgezurrt, in Rahmen, verkeilt, etc.). Dies gilt auch für Kleinflaschen, z.B. Camping-Gaz.

Angeschlossene Gasflaschen dürfen nur in speziellen, am Fahrzeug befestigten Haltern, Flaschenkästen, etc. befördert werden, oder müssen genügend festgezurrt sein (Baugewerbe!). Das Flaschenventil muss während dem Transport geschlossen sein.

Geschlossene Fahrzeuge (Kastenwagen) müssen ausreichend belüftet oder an der Hecktüre korrekt beschriftet sein.

Dokumente

Merkblatt ADR/SDR: Transport und Lagerung von Propan/Butan

Tagesrapport & Ladeliste

Fahrzeug-Ausrüstung & Fahrer-Ausbildung

Checkliste Gefahrgut-Transporte

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